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Hife, Jugendamt willigt nicht mit einer Tagesgruppe ein!?

Frage von Jana79: Hife, Jugendamt willigt nicht mit einer Tagesgruppe ein!?
Hallo zusammen!
Ich weiss einfach nicht mehr weiter. Mein Sohn knapp 8 Jahre ehemaliges Zwillingskind das andere ist mit knapp 4 Monaten an

SID verstorben wird nun von mir von Jugendamt entzogen. Also mein Sohn kam in der 35. Schwangerschaft per Kaiserschnitt auf

die Welt. Hatte leichte Anpassungstörung und hatte leichte motorische Unruhe gehabt. Diesbezüglich wurde ihn eine

Krankengymnastik empfohlen und haben 10 Termine besucht. Es wurden nicht mehr für nötig gehalten. Ich ging immer regelmässig

zur Kinderärztin und auch ins SPZ. Mit 3 Jahren waren leichte Tendenzen einer Entwicklungverzögerung zu erkennen und suchte

erneut ärztlichen Rat auf. Die sprachen mir gut zu und empfahlen mir mit meinen Sohn eine Ergotherapeuten sowie eine

Frühförderstelle aufzusuchen dies habe ich auch gemacht. Nun gut also sind wir regelmässig zum Ergotherapeuten und auch zur

Frühforderstelle gegangen und die Therapie mit gemacht nicht nur er sondern auch ich wurde mit einbezogen. Nun fing er mit 5

Jahren immer wieder an aggressiver zu werden gegen seiner älteren Schwester sie ist 9 Jahre zu rebellieren, hat nicht auf

kosiquenzen eingegangen und schließlich fing er dann auch noch mehrmals zu zündeln an, nicht in häuslicher Umgebung. Er nahm

überall,egal ob es in der Kita war oder auch woanders war alles weg und zerstörte es auch noch. Daraufhin habe ich mir Hilfe

beim Jugendamt eingeholt und habe auch eine Familienpflegerin bekommen. Sie kam 2 mal in der Woche für 2 Stunden vorbei, sie

gab mir den Rat auf eine Einzelintegration in der Kita, den ich dann auch bekam für Ihn. Da er aber auch da nicht hörte

sollte ich mein Kind in eine Psychiatrische Klinik für 6 Wochen einweisen um Ursachen zu klären woran es vielleicht liegen

könnte warum er sich so verhält.
Es wurde eine leichte Entwicklungverzögerung, oppsoitionelles Verhalten gegenüber anderen Kinder, Aufmerksamkeitstörung,

leichte Sprachauffälligkeiten sowie Konzentrationschwäche festgestellt. Ja, das wusste ich auch schon!Mir wurde nur gesagt

das ich Ihn nicht im Griff habe und er keine Grenzen kennt. ich müsse mich durchsetzen nun gut wir besuchten weiterhin weiter

die Therapien die mir empfohlen worden sind.
So jetzt ist er letztes Jahr eingeschult worden, in eine Regelschule er wurde immer Auffälliger in der Klasse hing mit

älteren in der Pause ab stiehle usw. im März dieses Jahres hat er mit anderen Kindern gleich zweimal ein Feuer entfacht,

andere haben dies gesehen und lösten den Feueralarm aus, daraufhin kam die Feuerwehr es musste nichts gelöscht werden Gott

Sei Dank, aber die FW musste die Polizei verständigen die auch gleich kam. Die anderen Kinderwurden befragt, wer das Feuer

machte und Sie sagten aus das mein Sohn es gewesen sei. Also Polizei nahm mein Sohn mit und über gab mein Sohn dem

zuständigen Jugendamt. Ich wusste noch nichts was passiert war zu dieser Zeit zu Haus und wollte dann meinen Sohn von der

Schule abholen und eine Mutter kam zu mir und fragte ob ich das nicht wusste was passiert war, ich sagte nein und sie

erzählte es mir. Ich wurde von niemanden informiert weder von Schule Polizei wedernoch vom Jugendamt. Ich telefonierte

ersteinmal los wo mein Sohn ist. Mir wurde nur von der Polizei gesagt das mein Sohn beim Jugendamt sitze.Als ich dort ankam

sagte man mir das er Inobhutnahme ist und könnte Ihn nicht sehen.
Am nächsten Tag kam das JA bei mir vorbei und sagte ich müsste mein Sohn in eine Psychiatrie einweisen um nochmals Ihn

untersuchen zu lassen dies machte ich auch und nun haben sie gesagt er müsse in eine Wochengruppe weil bei der Diagnose

festgestellt worden ist er habe eine Hyperkinetische Störung des Sozialvehalten, eine Reaktive Bindungsstörung des

Kindesalter, Rezeptive Sprachstörung, Kombinierte umschriebene Entwicklungsstörung, niedrige Intelligenz, V.a. Rolando

Epilepsie sowie Spastische Cerebralparese ersteinmal war ich geschockt und kann es gar nicht glauben, den es sind 2 Jahre

dazwischen gewesen von den einen zum anderen Aufenthalt der Psyschatrischen Klinik.
Jetzt wollen die das ich ihn in eine Wochengruppe gebe, die von zu Hause eine Entfernung von ca. 600 km beträgt,ich wollte

dies nicht da ich kein eigenes Auto habe und für mich unmöglich ist dort meinen Sohn fürs Wochenende zuholen und auch die

Termine dort zuverwirklichen, da ich nochmals Zwillinge bekam die jetzt 2 werden. Ich habe dem JA gesagt und auch

vorgeschlagen, ob nicht eine Tagesgruppe in betracht bezogen werden könnte und neinten gleich auf den Vorschlag ab und sagten

gleich zu mir wenn sie nicht damit Einvertanden sind werden wir das Aufenthaltbestimmungrecht sowie auch das Sorgerecht

entziehen, wenn ich nicht damit Einverstanden bin. Was soll ich jetzt machen, ich weiss das mein Sohn die Unterstüzung

braucht, kann aber leider Ihn dann auch nicht besuchen usw. obwohl die Aussage der Klinik ist, er soll so viel wie möglich

mit mir und seiner Familie in Kontakt bleiben. Kann mir jemand hier helfen oder auch einen Rat geben meine Anwältin sagt ich

habe keine andere Wahl, ich habe doch immer alles dafür getan und dann passiert auch noch sowas. Danke !!!
Ich bin selber Rettungsassistentin daher meine eindeutige Ausdrucksweise die wollen mir ja nur das entziehen wenn ich dies nicht befürworte. Ihm muss ja geholfen werden, das ist mir klar aber auf diese entfernung???
Es macht mir keiner einen Vorwurf das es an mir liegt!

Beste Antwort:

Answer by bibi
lol..mei nimms locker ….das ist aber ein Teufelsbraten ..oh i weiß net ob ma den nochmal hin kriegendes schaugt arg böse aus ..zunächst mal gutes zureden hilf nicht ?
hm na ja nun da kommen mir die allertollsten Gedanken der Bub ist reif für die Insel ..kann so sagen ..schick ihn zur Therapie für Schatzsucher nach sich selbst irgendwo gibs das schon erkundige dich beim Jugendamt
im übrigen kommt mir deine Erzählung sowieso Spanisch vor
deine ganzen Fachausdrücke zeugen davon das du Ahnung haben mußt von Gemüse ich meine Erziehung ..hat er diese Tod der Bruders überhaupt schon verarbeitet ..egal wie klein er war er ist ja immer noch präsent ..na ja dann mach mal schön das aus dem Kind no was gscheits wird

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Veröffentlicht am : 21.01.2012
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6 Leser haben diesen Beitrag kommentiert

21.01.2012 - 05:01:07
Bella schreibt:

Puhh, Heftig!!. Wirklich wenn ich das so lese, bekomme ich eine Gänsehaut und mir wird ein wenig schlecht.
Du hast wirklich alles versucht was in deiner Macht stand und noch viel mehr. Hut ab vor deiner Kraft, erst recht wenn ich lese das du ein Kind verloren hast. Das muß man erst verdauen können.
Ich weiß nicht ob deine Anwältin Fachanwalt für Familienrecht ist aber ich würde dir raten eine 2 Meinung von einem anderem Anwalt einzuholen. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das man dir das Erziehungsrecht und das Aufenthaltsbesimmungsrecht enziehen kann wenn nicht eine besonders schwere Schuld deinerseits nachgewiesen wurde. So wie du das schilderst ist das ja nicht der Fall. Aber ich bin natürlich auch ehrlich. Es ist deine Sichtweise.
Ich kann dir nur eines sagen. Hier herrschen Gesetze und die sind zu befolgen. Kindesentzug ist dann machtbar wenn du dir mit deinem kleinen etwas zuschulden kommen hast lassen. Dann aber verlierst du auch deine anderen Kinder. Ansonsten lasse dich nicht von einer Anwältin abspeisen und kämpfe weiter !!!!.

21.01.2012 - 05:01:19
Komet schreibt:

Es tut mir leid, aber wenn sogar deine Anwältin sagt, dass du keine andere Wahl hast, sieht es sehr schlecht aus.

Das Jugendamt KANN niemandem so einfach das Sorgerecht entziehen. Das geht nur durch einen richterlichen Beschluss. Und der redet immer auch mit den Eltern, sonst kann er gar keine solche Entscheidung treffen!

Wenn also sogar die Anwältin sagt, dass das Kind in eine Heimgruppe kommen soll, kannst du dich nur noch auf das “Wunsch und Wahlrecht” der Eltern berufen und darauf bestehen, dass das Kind in eine nähere Einrichtung untergebracht wird.

In jedem Kreis gibt es Heimeinrichtungen, auch für schwierige Kinder. das müssen keine 600Km sein!

21.01.2012 - 06:01:53
bellis p schreibt:

Das klingt alles sehr furchtbar für mich. Trotzdem denke ich, Du solltest deinem sohn die Chance auf eine Besserung nicht nehmen, nur weil es weit weg ist. Besprich mit dem JA wie gewährleistet werden kann, dass dein Sohn zu den Besuchswochenenden zu dir kann. Da das Kind im Augenblick eine Gefahr für sich und andere darstellt muss natürlich etwas unternommen werden. Dies ist ja auch in Deinem Interesse. Wahrscheinlich ist die ausgesuchte einrichtung spezialisiert auf solche Fälle. Es ist mit Sicherheit eine sehr schwere Zeit für dich, aber denke daran, dass das eine große Chance für Euch alle sein kann. Du hast noch zwei kleine Kinder daheim, die dich auch brauchen und diese Einrichtungen arbeiten hervorragend. Versuche ruhig zu bleiben und hol dir eine professionelle Beratung, da auch Du jemanden brauchst der deine Ängste ernst nimmt und umfassend Bescheid weiß. Das kann dieses Forum hier leider nicht leisten. Ich drücke Dir und Deinem Sohn ganz fest die Daumen, dass ihr bald ein gutes Familienleben werdet führen können. aber wäge wirklich ab zwischen deiner eigenen Verlustangst und dem was für deinen Sohn im Moment das Beste ist.

21.01.2012 - 07:01:07
eberhardblocher schreibt:

Bitte den Vater Deines Sohnes um Hilfe. Wenn ihr beide an einem Strang zieht, hat das Jugendamt schlechte Karten und kein Gericht wird das Sorgerecht entziehen, wenn es zwei Eltern gegen sich hat.

Du schreibst nichts über den Vater Deines Sohnes, wohl schreibst Du daß er noch eine ältere Schwester hat und zwei jüngere Geschwister. Also so ganz scheu vor Männern scheinst Du nicht zu sein, sonst hättest Du nicht (mindestens) fünf Kinder bekommen.

Nochmal: frag seinen Vater. Sein Vater ist in diesem Fall Dein Freund, egal, was sonst noch zwischen Euch ist oder war. Nie immer alles alleine versuchen!

21.01.2012 - 08:01:01
chiophan schreibt:

Hallo,
es ist bedauerlich und sehr schwer für Dich. Ich kann es nach fühlen, aus eigener ähnlicher Erfahrung.
Nun, Du musst Dir vorstellen, das es zwar in der näheren Umgebung Betreuungen gibt (Heime ), aber sie sind tatsächlich vom personellen Bereich nicht instand, solche schwierigen Fälle zu betreuen. Du weisst, wieviel Verantwortung auf diesen Menschen lastet und daher können Heime von vorne herein, ein Kind mit diesen Störungen ablehnen.
Du bist Mutter und eine Mutter erlebt diese ganzen Vorfälle völlig anders. Du liebst Dein Kind und verzeihst, auch wenn Du viele ungeweinte und geweinte Tränen vergießt.
Du siehst in Deinem Umfeld zur Zeit nur feindliche Aussagen, die Dich noch mehr in eine Ecke zwingen, in die Du nicht hinein willst. Es ist völlig normal, so zu reagieren. Aber, überlege mal, was Du Deinen anderen Kindern an tust. Du kannst nicht überall sein. Du kannst nicht ständig von Therapie zu Therapie hasten und die anderen gesunden Kinder müssen Rücksicht nehmen. Das heißt nichts anderes, als das sie ebenfalls zwangsläufig eine veränderte Entwicklung in Kauf nehmen müssen.
Rede bitte ohne Euphorie mit dem Jugendamt und lasse Dir die Vorzüge dieser vorgeschlagenen Einrichtung erklären. Du wirst hören, das Dein Kind wirklich gefördert wird, in dem Rahmen, in dem es möglich ist. Diese Förderung kannst Du selbst niemals leisten. Probiere es zumindest, Dich mit dem Gedanken vertraut zu machen, das Du nicht allein bist. Es gibt, was Du in Deinem Beruf weißt, Gruppen von Eltern, die auch betroffen sind und die ihre Erfahrungen regelmäßig austauschen.
Du wirst erkennen, das es eine Möglichkeit ist, Dein Kind in eine andere Schiene zu leiten.
Ich wünsche Dir viel Kraft, die brauchst Du jetzt! Alles, alles Gute!

21.01.2012 - 08:01:05
Barbara B schreibt:

Ich denke, Dein Sohn braucht proffesionelle Hilfe, da es sich wohl nach Deiner Schilderung um eine fortschreitende Erkrankung handelt. Leider haben die Leute des JA nicht immer auch eine gewisse medizinische Vorbildung, sodass sie dann rigoros auf ihre “Anweisungen” zurück greifen.

Mir fällt als einzige Hilfe in diesem “verzwickten” Fall eigentlich nur ein, dass Du evtl. über einen Anwalt und dann einen Familienrichter eine andere Lösung herbei führen könntest.

Ich wünsche Dir viel Kraft für Deine Aufgabe.
B.B.